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LG Traunstein, 20.06.2022 - 2 HK O 1757/21 |
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- LG Traunstein, 26.11.2020 - 7 O 1732/20
Veranstaltung wegen Corona abgesagt: Ticketpreis inklusive Vorverkaufsgebühren …
Auszug aus LG Traunstein, 20.06.2022 - 2 HKO 1757/21
Unter dem Az. 7 O 1732/20 erließ sodann das Landgericht Traunstein am 23.07.2020 ohne mündliche \Verhandlung einen dem Antrag stattgebenden Beschluss. - BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04
"Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im …
Auszug aus LG Traunstein, 20.06.2022 - 2 HKO 1757/21
Nach hächstnchterlicher Rechtspre chung ist eine Bezugnahme auf konkrete Formulierungen aber nicht zwingend erforderlich, maßgeblich ist vielmehr, sa der BGH, Urtell vom 30. April 2008 - | ZR 73/05, dass nach 5 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ein Werbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (5 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschäpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Wollstreckungsgericht überlassen bliebe (BGH, Urt. v. 4.10.2007 - I ZR 143904, GRUR 2008, 84 Tz. 13 = \WNRP 2008, 98 - Versandkosten).